Das Landgericht Braunschweig hat den Verdächtigen im Fall Maddie im Dezember 2019 zu Recht wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin in Portugal verurteilt. Das entschied am Donnerstagmorgen der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Demnach sitzt der 43-Jährige weiter in Haft. Der ehemalige Braunschweiger forderte eine Aufhebung des Urteils, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Mann im Fall der vor mehr als 13 Jahren verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann wegen Mordverdacht.
Der 43-Jährige hatte in Braunschweig seinen letzten Wohnsitz. Deshalb sind die Braunschweiger Ermittler zuständig. Er betrieb hier einen Kiosk im Westlichen Ringgebiet.
Der 43-Jährige sitzt in Kiel im Gefängnis
Maddie war 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden – der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen. Die Braunschweiger Ermittler gehen wohl vom Tod des Mädchens aus. Im Gefängnis in Kiel sitzt der Verdächtige derzeit wegen Drogenhandel.
Die Aussichten auf Erfolg standen für den 43-Jährigen vor dem EuGH eher schlecht. Ein Generalanwalt des EuGH war im August in einem Rechtsgutachten bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass das Landgericht Braunschweig den Mann verurteilen durfte.
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Das Gutachten ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes. So auch in diesem Fall.
EuGH-Entscheidung hat große Bedeutung für den Fall Maddie
Die Entscheidung des EuGH wurde mit Spannung erwartet, weil sie von großer Bedeutung für den Fall Maddie ist. Hätte Christian B. vom EuGH Recht bekommen, hätte er in Deutschland nicht zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt werden können.
Konkret ging es in dem juristisch sehr verzwickten EuGH-Verfahren darum, dass der 43-Jährige eine Aufhebung des Urteils wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin im Jahr 2005 forderte, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Er verwies dabei darauf, dass es EU-Regeln für den Europäischen Haftbefehl verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferung begangener Straftaten belangt wird – also auch er im Fall Maddie.
Diesen Formfehler der deutschen Sicherheitsbehörden sieht der EuGH aber nicht. Denn der Maddie-Verdächtige beging seinerseits einen Fehler, da er Deutschland aus freien Stücken erst Richtung Niederlande verließ und dann weiter nach Italien reiste. Ein Gericht in Mailand stimmte nach seiner erneuten Inhaftierung der Auslieferung an Deutschland explizit auch wegen des Vergewaltigungsvorwurfs zu. Damit wurde wieder alles auf Null gesetzt. Hätte der Maddie-Verdächtige nicht den Fehler begangen und wäre nach Italien geflohen, hätte das nun für ihn mit großer Sicherheit die Freiheit bedeutet.
Jetzt ist der Bundesgerichtshof an der Reihe
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss das Braunschweiger Urteil nun noch auf Formfehler prüfen. Der Verdächtige legte beim BGH Revision gegen das Urteil ein, der den EuGH um Klärung bat.
Seit kurzem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Mordverdachts gegen den 43-Jährigen im Fall Maddie. Auf dessen Spur kamen die Ermittler aus Braunschweig bereits 2013. Er hielt sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der portugiesischen Küste auf – dem Entführungsort von Maddie. Eine Anklage gibt es aber noch nicht.
Zuletzt führten Ermittler Ende Juli Grabungen in einem Kleingarten am Stadtrand von Hannover aus. Ob und möglicherweise was bei der zweitägigen Polizeiaktion gefunden wurde, wollte die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht sagen. Das galt auch für mögliche Grabungen in einem Braunschweiger Kleingarten. Hier besaß der 43-Jährige ebenfalls einen Schrebergarten.
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