Mit der vom Landkreis Gifhorn verhängten nächtlichen Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr seit vergangenen Dienstag wollen sich nicht alle Einwohner zufrieden geben: Seit Donnerstagmorgen liegt ein erster Eilantrag gegen die Verordnung beim Verwaltungsgericht in Braunschweig vor. Das teilte Pressesprecher Torsten Baumgarten auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Der Kläger sei ein Entwicklungsingenieur, der in einem Wolfsburger Unternehmen arbeite und bemängelt, dass die Regelung zu den Ausnahmen „zu unbestimmt“ sei. „Für ihn sei nicht erkennbar, wann genau eine ‚zwingende berufliche Tätigkeit‘ vorliegt“, sagt Baumgarten. Im speziellen Fall des Klägers gehe es darum, dass es schwierig für ihn sei, vor 20 Uhr seine Arbeit zu beenden und zu seinem Wohnort im Kreis Gifhorn zurückzukehren. Andererseits habe sein Arbeitgeber aber das genaue Ende seiner Arbeitszeit auch nicht explizit angeordnet.
Stellungnahme der Gifhorner Landkreisverwaltung
Laut Pressesprecher des Gerichts werde als nächstes die Gifhorner Landkreisverwaltung um Stellungnahme gebeten. Wenn die vorliegt, werde die Kammer beraten, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Andernfalls gebe es eine Entscheidung der drei Richterinnen oder Richter ohne mündliche Verhandlung. Zum Zeitpunkt machte Baumgarten keine Angaben.
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