Berlin. Bund und Länder haben sich beim Corona-Gipfel auf neue Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie geeinigt. Das gilt bald in Deutschland.

  • Bund und Länder setzen angesichts steigender Corona-Zahlen wieder auf strengere Regeln
  • Darauf haben sich die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen beim Corona-Gipfel geeinigt
  • So wird die 2G-Regel ausgeweitet und eine Impfflicht für bestimmte Berufsgruppen eingeführt
  • Der Bundesrat hat den Corona-Neuregelungen beschlossen, sie treten somit schon bald in Kraft

Nach über anderthalb Jahren Corona-Pandemie spitzt sich in diesem Herbst die Lage auf den Intensivstationen dramatisch zu. Wegen der hohen Zahl der Neuinfektionen und Inzidenzen in Deutschland hat der Bundestag am Donnerstag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit sollen die Maßnahmen in der Corona-Pandemie auch nach Auslaufen der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten. Der Bundesrat hat die Corona-Neuregelungen anschließend beschlossen. Sie können somit bereits nächste Woche in Kraft treten.

Die Ampel-Parteien hatten zuvor ein Gesetzespaket vorgelegt, das den bisherigen Katalog besonders strenger Eindämmungsmaßnahmen reduziert, Entscheidungsbefugnisse von den Landesregierungen wieder stärker in die Hand der Landesparlamente legt und gleichzeitig neue Maßnahmen möglich macht.

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder berieten mit Nochkanzlerin Angela Merkel auf einem Corona-Gipfel am Donnerstagnachmittag über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Am Abend klärten sie bei einer Pressekonferenz über die getroffenen Beschlüsse auf.

Die Aufgabenverteilung funktioniert grundsätzlich so: Der Bund beschließt die gesetzliche Grundlage, also das Infektionsschutzgesetz. Darin steht der Katalog der möglichen Maßnahmen. Die Bundesländer können die Maßnahmen auf dieser rechtlichen Basis in ihren eigenen Corona-Verordnungen umsetzen.

Corona-Regeln: Arbeitsplatz, Bus und Bahn – Hier ist 3G geplant

Das hat der Bundestag zu 3G in Bus und Bahn beschlossen: Der Bundestag will nach Plänen der Ampel-Parteien 3G in öffentlichen Verkehrsmitteln einführen. Hier soll 3G gelten:

  • in Bussen
  • in Bahnen
  • in Flugzeugen, die Deutschland starten

Ausgenommen von der Regelung sollen kleine Kinder, Schülerinnen und Schüler sein. Die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise sollen von den Verkehrsbetrieben stichprobenartig kontrolliert werden. Wie beim Schwarzfahren sollen Bußgelder drohen.

Corona: härtere Regeln in Bussen und Bahnen

weitere Videos

    Das hat der Corona-Gipfel zu 3G in öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen: Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung der 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrmitteln verständigt.

    Das steht im neuen Gesetz zu 3G am Arbeitsplatz: Auch am Arbeitsplatz soll 3G für alle Beschäftigten gelten, die bei der Arbeit Kontakt zu anderen haben. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen und der Arbeitgeber ist zur Kontrolle verpflichtet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht künftig täglich einen negativen Test. Wenn sich Beschäftigte verweigern, können Arbeitgeber sie ins Homeoffice schicken. Auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder die Kündigung in letzter Konsequenz sind denkbar. Außerdem sollen alle, für die es möglich ist, von zu Hause aus arbeiten.

    Das soll der Corona-Gipfel zu 3G am Arbeitsplatz beschließen: Auch Bund und Länder haben beschlossen, eine 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen.

    Der Bundestag will über neue Corona-Maßnahmen abstimmen.
    Der Bundestag will über neue Corona-Maßnahmen abstimmen. © dpa

    Neue Corona-Maßnahmen: In diesen Bereichen soll 2G kommen

    Das steht im Gesetz zu 2G: Das im Bundestag beschlossene neue Infektionsschutzgesetz sieht keine neuen 2G-Regelungen vor.

    Das hat der Corona-Gipfel zu flächendeckenden 2G-Maßnahmen beschlossen: Bund und Länder haben am Donnerstag beschlossen, in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) gestattet sein soll. Das Ergebnis: Eine wesentliche Rolle wird dabei nun die Hospitalisierungsrate in den einzelnen Bundesländern spielen.

    Ab einem Wert von 3 führen die Länder flächendeckend die 2G-Regel ein. Ab einem Hospitalisierungswert von mehr als 6 gilt die Variante 2G plus. Ab einem Wert von 9 werden in dem betroffenen Bundesland zusätzlich wieder andere Maßnahmen eingeführt, etwa Kontaktbeschränkungen. Dem müssten aber gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz die jeweiligen Landtage zustimmen. Für ungeimpfte Menschen gibt es damit in der aktuellen Corona-Situation kaum noch Möglichkeiten, per negativem Test-Nachweis am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Die Beschlüsse sehen zudem vor, dass der Zugang nur mit 2G erfolgt zu:

    Corona-Regeln: Was jetzt für die Booster-Impfung geplant ist

    Das steht im Gesetz zu Booster-Impfungen: Das Gesetz beinhaltet keine neuen Pläne zu den Auffrischimpfungen.

    Bund und Länder haben beim Gipfel zu Booster-Impfungen Folgendes beschlossen: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine Booster-Impfung erhalten können, wenn die Zweitimpfung fünf Monate zurückliegt. Ziel sei es, bis Jahresende knapp 30 Millionen Booster-Impfungen zu verabreichen, sagte Vizekanzler Olaf Scholz.

    Bund und Länder haben zudem darüber beraten, wie die Booster-Impfungen und die Impfungen insgesamt beschleunigt werden können. Es geht dabei etwa um öffentliche Impf-Angebote der Länder neben den Praxen, wie Impfzentren oder mobile Impfteams.

    Kommt die Homeoffice-Pflicht zurück?

    Das steht im Gesetz zu Homeoffice: Es gibt eine Homeoffice-Pflicht. Beschäftigten mit "Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten" muss Homeoffice ermöglicht werden. Es sei denn, es geht aus betrieblichen Gründen nicht, wie etwa beim Bearbeiten von Post. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen – außer, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlt.

    Das hat der Corona-Gipfel dazu geklärt: Auch laut MPK heißt es, dass dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die Arbeit aus dem Homeoffice ermöglicht werden soll.

    Was für Alten- und Pflegeheime, Kliniken sowie andere Einrichtungen geplant ist

    Das steht im neuen Gesetz: In manchen Ländern schon geltende Praxis – nun bald bundesweit Pflicht: Beschäftigte und Besucher sollen Alten- und Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen.

    Das hat der Corona-Gipfel geklärt: Bund und Länder haben beschlossen, dass für Berufstätige in Heil- und medizinischen Berufen eine Impfpflicht gelten soll.

    Corona-Regeln: Welche Maßnahmen es zusätzlich geben könnte

    Das steht zudem im neuen Gesetz: Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das soll dann gelten, wenn "gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" gehandelt wird. Bisher sind für Fälschungen von "Gesundheitszeugnissen" maximal zwei Jahre Haft möglich.

    Die Länder sollen auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können, allerdings nur, wenn ihr Parlament das beschließt. Dazu zählen etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Nicht mehr möglich sein sollen: Verbote von Demonstrationen und Gottesdiensten, umfassende Geschäfts- und Schulschließungen, Verbote innerdeutscher Reisen oder touristischer Übernachtungen. (bef/lhel/mja/dpa)