Berlin. Millionenfach fordern Jobcenter jährlich zu viel gezahlte Hartz-IV-Bezüge zurück. Diese Entwicklung hat es im vergangenen Jahr gegeben.

Die Jobcenter mussten im vergangenen Jahr weniger Mahnverfahren einleiten, um zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen zurückzufordern. In insgesamt 5,016 Millionen Fällen ging es um offene Forderungen von insgesamt 820 Millionen Euro.

Im Jahr 2019 strengten die Jobcenter beim Arbeitslosengeld II 5,36 Millionen Mahnverfahren mit einer Summe von 842 Millionen Euro an. Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor.

Eine andere Entwicklung gab es dagegen beim Arbeitslosengeld I – hier nahm zwar die Zahl der Fälle deutlich ab, von 667.000 auf 607.000. Jedoch stieg die Summe der Forderungen in den Mahnverfahren von 186 auf 213 Millionen Euro.

Die Gründe für Rückforderungen sind vielfältig. Diese können etwa entstehen, wenn sich die Einkommensverhältnisse oder die Haushaltsgröße ändern oder wenn Leistungen vorläufig gezahlt wurden und sich herausstellt, dass kein Anspruch bestand.

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Forderungsberg schrumpft um 386 Millionen Euro

Insgesamt saßen die Jobcenter Ende 2020 auf offenen Rückforderungen von 2,93 Milliarden Euro – das waren 386 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Beim Arbeitslosengeld I sank die Summe der offenen Rückforderungen um knapp 25 Millionen Euro auf 1,15 Milliarden Euro. Zu den Gründen für diese Entwicklung macht das Bundesministerium für Arbeit in dem Schreiben keine Angaben.

Nicht selten entwickeln sich die Fälle für die Jobcenter zu langwierigen Angelegenheiten: Mehr als jede vierte Forderung (28 Prozent) besteht schon länger als fünf Jahre. Hier geht es um eine Summe von 862 Millionen Euro.

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Arbeitsagentur stockt eigenen Inkasso-Service auf

Deutlich ausgebaut hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den vergangenen Jahren unterdessen ihren Inkasso-Service. Dieser war Ende 2016 mit rund 580 Vollzeitstellen ausgestattet, Ende 2019 waren es 818 Vollzeitstellen und Ende 2020 rund 863.

René Springer, sozialpolitischer Sprecher der AfD im Bundestag, hält es für „äußerst bedenklich, dass die Rückzahlung der Schulden oftmals nicht möglich ist“. Vielen Arbeitslosen gelinge es trotz staatlicher Unterstützung nicht, „eine Arbeit zu finden und sich damit aus der Armutsfalle zu befreien.“ Die Quittung dafür zahlten die Steuerzahler. (aky)

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