Logo
Wolfenbüttel

Klinikum sorgt sich um seinen Ruf

Behandlungsfehler: Urteil wurde mittlerweile zugestellt

Stephan Hespos

WOLFENBÜTTEL. Nach der Verurteilung wegen eines Behandlungsfehlers im Jahr 1995 ist das Städtische Klinikum Wolfenbüttel nun um seinen Ruf besorgt. Dies wurde in einem Gespräch mit unserer Zeitung deutlich, an dem Krankenhausdirektor Joachim Kröger, Aufsichtsratsvorsitzender Axel Gummert sowie dessen Stellvertreter, Wilfried Prisett, teilnahmen.

Wie berichtet, war das Klinikum Ende September in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) dazu verurteilt worden, einem ehemaligen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 153 000 Euro sowie rund 125 000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Die Urteilsbegründung liegt der Pflegeeinrichtung nunmehr schriftlich vor. Das Gericht sieht es danach als erwiesen an, dass das Krankenhaus den damals 69-Jährigen falsch behandelt hat. Hinter den Symptomen des Mannes hätten Ärzte Probleme mit der Bandscheibe vermutet, obwohl der Rentner tatsächlich unter einer schweren Blutvergiftung gelitten habe, die letztlich zu dessen 100-prozentiger Pflegebedürftigkeit führte. Wenige Monate vor der Entscheidung des OLG war der ehemalige Schachtmeister gestorben.

Gegenüber unserer Zeitung drückten die Krankenhaus-Spitzen ihr Mitgefühl mit der Familie des Mannes aus. „Es ist tragisch, dass er bis zum Lebensende leiden musste“, erklärte Gummert. „Aber wo Menschen arbeiten, da ist nicht ausgeschlossen, dass Fehler gemacht werden.“ Die lange Prozessdauer führte Klinik-Chef Kröger unterdessen auf die Weisungen des Kommunalen Schadensausgleichs zurück. Der Haftpflichtversicherer – der offenbar einen Präzedenzfall verhindern wollte – ist nun in der Pflicht, das Geld an die Familie auszuzahlen.

Mängel in Dokumentation

„Die vom Gericht bestellten Gutachter sahen einen Behandlungsfehler – das müssen wir akzeptieren“, erklärte Kröger weiter. Bei dem Prozess habe es eine Umkehr der Beweislast gegeben. So sei das Krankenhaus in der Pflicht gewesen, nachzuweisen, dass eben kein Fehler vorliege. Auf Grund von „Dokumentationsmängeln“ – laut Kröger wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht über jede Untersuchung genau Buch geführt – hätte dieser Nachweis letztlich nicht erbracht werden können. „Der beklagte Chefarzt sowie der Oberarzt wurden aber vom OLG in haftungsrechtlicher Hinsicht freigesprochen.“ Aufsichtsratschef Gummert: „Die Ärzte waren überzeugt davon, das Richtige zu tun.“ Sein Stellvertreter Prisett ergänzte: „Wir müssen die damalige Fehldiagnose als Fakt hinnehmen.“

Dass sich ein Fall wie dieser wiederholen könnte, schließen die Vertreter des Krankenhauses nahezu aus. „Das Klinikum ist hervorragend besetzt“, meint Gummert. Direktor Kröger weist unterdessen auf die Einführung des Qualitätsmanagements im Jahr 1997 hin. „Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass die Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten.“ Darüber hinaus sei die Chirurgische Klinik 1998 umstrukturiert und mit neuem Leitungspersonal versehen worden. Für die Einrichtung sprächen auch die so genannten Patientenrekorde der jüngsten Vergangenheit. Dabei handelt es sich um besonders hohe Fallzahlen.

Dass der Ruf des Krankenhauses unter dem Ausgang des Verfahrens leide, hält Gummert für „nicht gerechtfertigt“. Die Einrichtung habe sich immer sehr aufgeschlossen gegenüber Anregungen und Kritik seitens der Patienten gezeigt.

„Dankbar für Hinweise“

Um die bestmögliche Versorgung gewährleisten zu können, würden detaillierte Fragebögen an Kranke ausgeteilt, in denen diese unter anderem die Betreuung, die Pflege, die Versorgung, sowie ihren Gesamteindruck schildern können. Wie Prisett erklärte, sei das Klinikum „dankbar für jeden Hinweis, wo wir etwas besser machen können“.

Anzeige
Zum Artikel
Veröffentlicht: 09.10.2002 - 20:30 Uhr
+ - Textgröße drucken
Fotos & Videos
ANZEIGEN
ANZEIGE
E-Paper
Titelseite
Die elektronische Ausgabe Ihrer Zeitung – Jetzt lesen!
ANZEIGE
ANZEIGE